Super ausgestattete 2-Zimmer-Wohnung mit Loggia - Kapitalanlage oder Eigennutzung
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Ausstattung
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Garantierte Mieteinnahmen mit Steigerungspotenzial oder eine schöne Wohnung zum Eigengebrauch?
Dann sind Sie richtig!
Diese gepflegte 2-Zimmer-Etagenwohnung (Baujahr 1974) bietet auf ca. 68 m² Wohnfläche einen durchdachten Grundriss und eine ansprechende Ausstattung.
Die Wohnung verfügt über ein großzügiges Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon, ein gemütliches Schlafzimmer sowie ein modernes Badezimmer. Der Balkon lädt zum Entspannen und Genießen ein.
Zur Wohnung gehört außerdem ein Kellerraum. Ideal für alle, die komfortables Wohnen, ruhige Lage, zentrale Anbindung und wertstabile Kapitalanlage suchen.
Das monatliche Hausgeld beträgt 390,00 EUR (davon 230,00 EUR umlagefähige Kosten, 103,00 EUR nicht umlagefähige Kosten, 51,08 EUR Rücklagen).
Eine attraktive Kaufgelegenheit in Eppstein - perfekt für Eigennutzer oder Kapitalanleger. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
- Balkon
- Unterkellert
- Zentralheizung
- Gasheizung
Die angebotene 2-Zimmer-Etagenwohnung befindet sich in Eppstein im Rhein-Main-Gebiet, einer Stadt, die ruhiges Wohnen, eine naturnahe Umgebung und hohe Lebensqualität bietet.
Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und ärztliche Versorgung sind in wenigen Minuten erreichbar.
Freizeit & Natur: Eppstein überzeugt durch zahlreiche Grünflächen, Wander- und Radwege sowie vielfältige Freizeitmöglichkeiten für Familien und Singles.
Verkehrsanbindung: Die Wohnung ist ideal angebunden - öffentlicher Nahverkehr und überregionale Verkehrswege (A3, A66, S-Bahn, Bus) sorgen für eine schnelle Erreichbarkeit von Wiesbaden, Frankfurt und Umgebung.
Wir stehen Ihnen gerne für eine zügige Abwicklung Ihrer Anfragen zur Verfügung.
Alle benötigten Unterlagen sind vorhanden und können bei Bedarf vorgelegt werden.
Besichtigungstermine können ziemlich kurzfristig und problemlos vereinbart werden.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Smart-Solution24 Immo GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Smart-Solution24 Immo GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen.
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